Rechtsprechung
BSG, 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- lexetius.com
Krankenversicherung - Krankenhaus - obligatorische Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten - Leistungsklagen ab 1. 8. 2013 - Anrufbarkeit des Schlichtungsausschusses - Schlichtungsspruch ergeht in Form eines Verwaltungsakts
- openjur.de
Krankenversicherung; Krankenhaus; obligatorische Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten; Leistungsklagen ab 1.8.2013; Anrufbarkeit des Schlichtungsausschusses; Schlichtungsspruch ergeht in Form eines Verwaltungsakts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17c Abs 2 KHG vom 15.07.2013, § 17c Abs 3 S 2 KHG vom 15.07.2013, § 17c Abs 4 S 8 KHG vom 15.07.2013, § 17c Abs 4 S 9 KHG vom 15.07.2013, § 17c Abs 4 S 10 KHG vom 15.07.2013
Krankenversicherung - Krankenhaus - obligatorische Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten - Leistungsklagen ab 1.8.2013 - Anrufbarkeit des Schlichtungsausschusses - Schlichtungsspruch ergeht in Form eines Verwaltungsakts - keine Aufwandspauschale bei der Prüfung der ... - IWW
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- Wolters Kluwer
Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die gesetzliche Krankenversicherung; Kein Ausschluss von Direktklagen über streitig gebliebene Krankenhausvergütungen nur für nach dem 1.8.2013 durchgeführte Krankenhausbehandlungen; Kein Eingriff der Klagesperre des § 17c Abs. 4b ...
- medcontroller.de
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Krankenversicherung - Krankenhaus - obligatorische Schlichtung bei Vergütungsstreitigkeiten - Leistungsklagen ab 1.8.2013 - Anrufbarkeit des Schlichtungsausschusses - Schlichtungsspruch ergeht in Form eines Verwaltungsakts - keine Aufwandspauschale bei der Prüfung der ...
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Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die gesetzliche Krankenversicherung; Kein Ausschluss von Direktklagen über streitig gebliebene Krankenhausvergütungen nur für nach dem 1.8.2013 durchgeführte Krankenhausbehandlungen; Kein Eingriff der Klagesperre des § 17c Abs. 4b ...
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Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die gesetzliche Krankenversicherung; Kein Ausschluss von Direktklagen über streitig gebliebene Krankenhausvergütungen nur für nach dem 1.8.2013 durchgeführte Krankenhausbehandlungen; Kein Eingriff der Klagesperre des § 17c Abs. 4b ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Keine Entlastung der Sozialgerichte auf Kosten eines effektiven Rechtsschutzes von Krankenhäusern und Krankenkassen
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung; Künstlersozialversicherung
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Keine Entlastung der Sozialgerichte auf Kosten eines effektiven Rechtsschutzes
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Vergütung des Krankenhauses - und der fehlende gesetzliche Schlichtungsausschuss
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Entlastung der Sozialgerichte auf Kosten eines effektiven Rechtsschutzes von Krankenhäusern und Krankenkassen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 08.10.2014)
DRG: Klinikklagen weiter erlaubt
- seufert-law.de (Kurzinformation)
Ab 1. September 2015 Schlichtung wieder zwingend bei Klagen bis zu 2 TEUR (§ 17c Abs. 4b S. 3 KHG)
- seufert-law.de (Kurzinformation)
Vergütungsklagen der Krankenhäuser mit Streitwerten bis EUR 2.000,00 weiterhin zulässig
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 78 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Vergütungsanspruch/Fälligkeit | Obligatorisches Schlichtungsverfahren muss durchführbar sein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Entlastung der Sozialgerichte auf Kosten eines effektiven Rechtsschutzes von Krankenhäusern und Krankenkassen - Anrufung eines Schlichtungsausschusses erst bei Errichtung eines Ausschusses Klagevoraussetzung
Besprechungen u.ä. (2)
- medcontroller.de (Entscheidungsbesprechung)
Klage ohne Schlichtung erlaubt
- medcontroller.de (Entscheidungsbesprechung)
Bye bye, Schlichtungsausschuss?
Verfahrensgang
- SG Berlin, 25.03.2014 - S 182 KR 2450/13
- BSG, 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R
Papierfundstellen
- BSGE 117, 65
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01
Regelung über obligatorisches Streitschlichtungsverfahren verfassungsrechtlich …
Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R
a) In der Rechtsprechung des BVerfG ist geklärt, dass der Gesetzgeber grundsätzlich vorschreiben darf, dass vor Erhebung einer Klage vor den Zivilgerichten ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchgeführt werden muss (BVerfG vom 14.2.2007 - 1 BvR 1351/01 - BVerfGK 10, 275) .Im Zusammenhang mit dem Verzicht des nordrhein-westfälischen Gesetzgebers auf die öffentliche Zustellung der Ladung zu einem Schlichtungstermin hat das BVerfG ausgeführt, dem Kläger dürfe auch im Schlichtungsverfahren die Herbeiführung der Zulässigkeit der Klage nicht verwehrt werden (BVerfG, BVerfGK 10, 275, 281 f = Juris RdNr 41) .
Auch die Regelung im § 13 Abs. 1 Satz 2 des Gütestellen- und Schlichtungsgesetzes NRW, das Gegenstand der Kammerentscheidung des BVerfG vom 14.2.2007 (1 BvR 1351/01 - aaO, RdNr 41) gewesen ist, sieht eine förmliche Mitteilung über die Erfolglosigkeit der Schlichtung vor.
- BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 1/10 R
Krankenversicherung - Versorgung mit häuslicher Krankenpflege - Schiedsspruch …
Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R
Die Behördeneigenschaft der Schiedsstelle nach § 18a Abs. 1 KHG hat der Senat bereits bejaht (BSGE 107, 123, 129 = SozR 4-2500 § 132a Nr. 5, RdNr 19) .Nachdem der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25.11.2010 (BSGE 107, 123, 129 = SozR 4-2500 § 132a Nr. 5, RdNr 19) diese grundlegenden Unterschiede dargestellt hatte, hat der Gesetzgeber in verschiedenen Regelungsbereichen des Krankenversicherungsrechts reagiert.
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf …
Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R
Erste und schlichthin unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass eine obligatorische Schlichtung unter Beachtung der Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG und des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip, dazu BVerfGE 88, 118, 123;… 107, 395, 404 = SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 1 RdNr 13) zulässig ist, ist, dass sie überhaupt und in angemessener Zeit durchgeführt werden kann.Deshalb muss zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (vgl BVerfGE 88, 118, 123) eine förmliche Bekanntgabe erfolgen, welches Gremium ab wann tatsächlich in der Lage ist, die Aufgaben des Schlichtungsausschusses zu bewältigen.
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R
Erste und schlichthin unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass eine obligatorische Schlichtung unter Beachtung der Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG und des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip, dazu BVerfGE 88, 118, 123; 107, 395, 404 = SozR 4-1100 Art. 103 Nr. 1 RdNr 13) zulässig ist, ist, dass sie überhaupt und in angemessener Zeit durchgeführt werden kann. - BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den …
Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R
Demgemäß müssen für die Verwirkung eines Rechts stets drei Voraussetzungen erfüllt sein (BSGE 112, 141 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 8;… BSG SozR 4-2500 § 276 Nr. 2) , dh ein "Zeitmoment", ein "Umstandsmoment" und zusätzlich eine faktische und rechtliche Untätigkeit des Anspruchsinhabers. - BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56
Rechtsnatur der Verwirkung
Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R
Der Verstoß gegen Treu und Glauben liegt in der illoyalen Verspätung der Rechtsausübung (BGHZ 25, 47, 51 f) . - BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R
Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den …
Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R
Die aus der entsprechenden Anwendung des § 45 Abs. 1 SGB I folgende vierjährige Verjährungsfrist (stRspr, zuletzt BSGE 98, 142 = SozR 4-2500 § 276 Nr. 1, RdNr 25) begann erst am 1.1.2011 (§ 45 Abs. 2 SGB I iVm § 199 Abs. 1 Satz 1 BGB) und reichte deshalb bis zum 31.12.2014, war also am 22.11.2013 bei Weitem noch nicht abgelaufen. - BSG, 18.06.2014 - B 3 KR 10/13 R
Krankenversicherung - kein Anspruch des Krankenhausträgers auf Zahlung der …
Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R
Die Aufwandspauschale ist auf MDK-Prüfungen zu Krankenhausbehandlungen nach § 39 SGB V beschränkt (vgl Urteil vom 18.6.2014 - B 3 KR 10/13 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) . - BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse …
Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R
Das für die Beziehungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen maßgebende Beschleunigungsgebot gibt den Krankenhäusern zwar nur ein sehr eingeschränktes Recht zur Korrektur einer bereits erteilten Schlussrechnung, um eine Nachforderung geltend zu machen; solche Korrekturen sind grundsätzlich auf den Ablauf des dem Behandlungszeitraum folgenden Kalenderjahres begrenzt (BSGE 105, 150 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 20;… BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 27 und 28;… BSG SozR 4-2500 § 276 Nr. 2) . - BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87
Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B
Auszug aus BSG, 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R
Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch (aber noch innerhalb der Verjährungsfrist) nicht geltend gemacht hat, der Verpflichtete sich auf die Nichtgeltendmachung eingerichtet hat und er sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten zudem darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGHZ 43, 289, 292; 84, 280, 281; 105, 290, 298;… Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl 2014, § 242 RdNr 87 ff) . - BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Besetzung - Vorsitzender - Neuregelung …
- BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80
Verwirkung im Unterhaltsrecht
- BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64
Verwirkung des Beschwerderechts
- BVerwG, 23.11.1993 - 3 C 47.91
Krankenhaus - Festsetzung der Pflegesätze - Schiedsstelle - Interner …
- SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 KR 398/14
Krankenversicherung - Krankenhaus -- Durchführung eines Schlichtungsverfahrens …
2. Die Anwendbarkeit der Sachurteilsvoraussetzung des § 17c Abs. 4b S. 3 KHG hängt nicht davon ab, ob die Schiedsstelle oder der Schlichtungsausschuss der jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaft und den Verbänden der Krankenkassen förmlich angezeigt hat, dass sie "funktionsfähig errichtet" seien bzw. die Aufgaben der Schlichtung tatsächlich übernehmen könnten (entgegen BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 32 ff.).5. Die Sachurteilsvoraussetzung des § 17c Abs. 4b S. 3 KHG muss auch nicht vorliegen, wenn der Krankenhausträger die verrechnete, als solche unstreitige Forderung im Klagewege geltend macht (entgegen BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 14).
Auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 08.10.2014 (B 3 KR 7/14 R) werde verwiesen.
Die Regelung des § 17c Abs. 4b S. 3 KHG erstreckt sich in zeitlicher Hinsicht auch auf Behandlungen und Abrechnungsprüfungen, die vor Inkrafttreten dieser Regelung stattgefunden haben (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 13 - alle Entscheidungen im Folgenden zitiert nach juris; SG Karlsruhe…, Urteil vom 24.02.2014 - S 5 KR 4463/13 - Rn. 19ff.; dem folgend SG Berlin…, Urteil vom 25.03.2014 - S 182 KR 2450/13 - Rn. 19ff.;… a.A. Weis/Romeyke NZS 2013, S. 734).
Ausgeschlossen sind damit Krankenhausbehandlungen, die auf anderer Rechtsgrundlage als § 39 SGB V erbracht werden, wie z. B. die Behandlung und Pflege im Krankenhaus anlässlich einer amulanten oder stationären Entbindung (§ 24c SGB V) (insoweit zutreffend BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 17).
Es gibt keinen Anhaltspunkt im Normtext für eine Auslegung dahingehend, dass von der Sachurteilsvoraussetzung jegliche Klageverfahren, die mit einer streitigen Vergütung in irgendeiner Form im Zusammenhang stehen und bei denen eine Abrechnungsprüfung stattgefunden hat, erfasst sein sollen (SG Mainz…, Urteil vom 04.06.2014 - S 3 KR 645/13 - Rn. 20; vgl. BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 15: "§ 17c Abs. 4b Satz 3 KHG erfasst nach dem Wortlaut (...) nur Vergütungsklagen der Krankenhäuser").
Für eine "entsprechende" Anwendung auf Erstattungsansprüche (befürwortet durch BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 15) fehlt es an einer ausfüllungsbedürftigen Regelungslücke.
Im Falle der Verrechnung bzw. Aufrechnung einer auf einer Prüfung durch den MDK beruhenden Erstattungsforderung mit einer unstreitigen Forderung durch die Krankenkasse hat dies zur Folge, dass die Sachurteilsvoraussetzung des § 17c Abs. 4b S. 3 KHG nicht vorliegen muss, wenn der Krankenhausträger die verrechnete, als solche unstreitige Forderung im Klagewege geltend macht (a.A. BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 14; SG Karlsruhe…, Urteil vom 24.02.2014 - S 5 KR 4463/13 - Rn. 18; dem folgend SG Ulm…, Urteil vom 09.07.2014 - Rn. 19ff.).
Die Behauptung, auf welchem technischen Wege die Forderung gerichtlich geltend gemacht werde, sei ohne Bedeutung (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 14), ist kein Argument hiergegen, sondern wäre nur die Folge einer den Wortlaut des Gesetzes überschreitenden Auslegung.
Insbesondere hängt die Sachurteilsvoraussetzung der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens entgegen der Auffassung des 3. Senats des BSG (Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 32 ff.) nicht davon ab, ob die Schiedsstelle oder der Schlichtungsausschuss den jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaften und den Verbänden der Krankenkassen förmlich angezeigt haben, dass sie "funktionsfähig errichtet" sind bzw. die Aufgaben der Schlichtung tatsächlich übernehmen können.
Mit der Erschaffung einer "ungeschriebene(n), aber verfassungsrechtlich gebotene(n) Anwendungsvoraussetzung" (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 18) verstößt der 3. Senat des BSG gegen das Gebot der Bindung an das Gesetz und berühmt sich faktisch einer Normverwerfungskompetenz, die im deutschen Rechtssystem ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht zukommt.
Der 3. Senat des BSG (Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 18) führt hierzu aus:.
b) Die Berufung auf "Sinn und Zweck" des § 17c Abs. 4, Abs. 4b S, 3 KHG und auf die Gesetzessystematik (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 16) wird nicht weiter erläutert.
Zur Begründung seiner als "Auslegung" bezeichneten vorläufigen Nichtanwendung der Norm führt der Senat stattdessen zunächst Argumente aus der historischen Entwicklung des § 17c Abs. 4, Abs. 4b KHG an (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 19 - 25).
Wenn das BSG erkennt, dass der Gesetzgeber an der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens trotz der Widerstände der zur Einführung des Schlichtungsverfahrens berufenen Vertragspartner auf Landesebene festhalten will (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 24), dann folgt hieraus nicht die Unanwendbarkeit der Zulässigkeitsvoraussetzung, solange die Arbeitsfähigkeit der Schlichtungsausschüsse nicht gegeben ist (so aber BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 25).
c) Die vom BSG für seine Auffassung weiter herangezogenen verfassungsrechtlichen Bedenken (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 26-28) treffen für den Rechtszustand bis zum 31.07.2014 zwar zu.
Dies rechtfertigt jedoch nicht, alle bis zum 31.08.2014 unmittelbar erhobenen Klagen auf Vergütungen im Sinne des § 17c Abs. 4b S. 3 KHG ohne Durchführung des Schlichtungsverfahrens für zulässig zu erachten (so aber BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 29).
Im vom BSG entschiedenen Fall war die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 17c Abs. 4b S. 3 KHG allerdings nicht entscheidungserheblich, da nach dem mitgeteilten Sachverhalt ohnehin nicht die Vergütung für eine Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V im Streit stand, sondern die Vergütung für eine Entbindung auf der Rechtsgrundlage des § 197 Reichsversicherungsordnung (RVO) a.F. oder des § 24c SGB V. In § 17c Abs. 4b S. 3 KHG wird nur auf Abrechnungsprüfungen nach § 275 Abs. 1c SGB V Bezug genommen, der wiederum auf Krankenhausbehandlungen nach § 39 SGB V verweist (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 17).
d) Der weitergehenden (obiter dicta erfolgenden) Schlussfolgerung des BSG, dass auch nach Einführung der Auffangzuständigkeit der Schiedsstelle nach § 18a Abs. 1 KHG Klagen über streitig gebliebene Krankenhausvergütungen noch ohne Anrufung der Schiedsstelle oder eines Schlichtungsausschusses zulässig seien, solange die Schiedsstelle oder der Schlichtungsausschuss den jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaften und den Verbänden der Krankenkassen nicht förmlich angezeigt hätten, dass sie "funktionsfähig errichtet" seien (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 32ff.), kann demnach erst recht nicht zugestimmt werden.
Der Verstoß gegen das Gesetzesbindungsgebot aus Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs. 1 GG wird mit dieser "Auslegung" noch vertieft, indem über die "ungeschriebene Anwendungsvoraussetzung" der Arbeits- bzw. Funktionsfähigkeit hinaus eine weitere Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 17c Abs. 4b S. 3 KHG, die "förmliche Anzeige" der funktionsfähigen Errichtung an die Vertragspartner, geschaffen wird (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 32ff.).
Das vom BSG hierfür herangezogene Argument, auch der zuständige Bundestagsausschuss sei im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-FQWG davon ausgegangen, dass nicht gesichert sei, dass ab dem 01.09.2014 effektiv und zeitnah ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden könne (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 32) ist so nicht nachvollziehbar, da die Auffangzuständigkeit der Schiedsstelle nach § 18a Abs. 1 KHG gerade dafür geschaffen wurde, diesen Zustand zu beheben, was das BSG wiederum mit der Schaffung weiterer Anwendungsvoraussetzungen konterkariert.
Der 3. Senat des BSG handelt hier deutlich und bewusst gegen die in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Intention (vgl. BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 34).
Für die Einrichtung desselben sind schließlich die jeweiligen Dachverbände zuständig, die bei Zweifelsfragen für die Krankenhausträger und Krankenkassen ansprechbar sein dürften, was auch das BSG voraussetzt (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 33).
Warum diese Regelungen erkennen lassen sollen, dass es im Interesse der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes geboten sei, die "scharfe Sanktion" der Unzulässigkeit einer Klage wegen unterlassener Anrufung einer Schlichtungsstelle an transparente, formalisierte und leicht überprüfbare Kriterien zu binden (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 33), bleibt unklar.
3.1 Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung (SG Dresden…, Beschluss vom 20.02.2014 - S 18 KR 1051/13 - Rn. 8; SG Karlsruhe…, Urteil vom 24.02.2014 - S 5 KR 4463/13 - Rn. 28; SG Berlin…, Urteil vom 25.03.2014 - S 182 KR 2450/13 - Rn. 32; Bayerisches LSG…, Beschluss vom 26.05.2014 - L 5 KR 124/14 B - Rn. 9; SG Neuruppin…, Beschluss vom 05.06.2014 - S 20 KR 12/14 - Rn. 12; SG Ulm…, Urteil vom 09.07.2014 - S 8 KR 4113/13 - Rn. 43ff.;… Weis/Romeyke NZS 2013, S. 734;… Felix NZS 2014, S. 602;… Schütz jurisPR-SozR 12/2014 Anm. 1;… Baierl jurisPR-SozR 20/2014 Anm. 1 ;… Schütz jurisPR-SozR 21/2014 Anm. 2; nicht festgelegt: BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 28) ist Art. 19 Abs. 4 GG in der vorliegenden Konstellation nicht einschlägig (SG Mainz…, Urteil vom 08.06.2014 - S 3 KR 645/13 - Rn. 28; SG Mainz…, Urteil vom 19.09.2014 - S 3 KR 367/12 - Rn. 22;… Rehm , jurisPR-SozR 19/2014 Anm. 5).
Jedenfalls besteht die Möglichkeit, den Begriff der "Durchführung" des Schlichtungsverfahrens so auszulegen, dass die Feststellung, ob diese Sachurteilsvoraussetzung im Einzelfall gegeben ist, durch das Gericht getroffen werden kann (a.A. wohl BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 41).
cc) Entgegen der Auffassung des 3. Senats des BSG (Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 36ff.;… ebenso Felix NZS 2014, S. 604) ist der von der Schiedsstelle oder dem Schlichtungsausschuss zu unterbreitende Schlichtungsvorschlag kein Verwaltungsakt im Sinne des § 31 S. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) bzw. § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (so auch Buchner SGb 2014S. 122ff.).
Dies könne dann für die Schlichtungsausschüsse, deren Funktion die Schiedsstelle nach § 18a Abs. 1 KHG in unveränderter Ausgestaltung und Zusammensetzung zunächst übernehmen solle, nicht anders beurteilt werden (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 36).
Da im Anwendungsbereich des § 17c Abs. 4 KHG eine staatliche Genehmigung nicht vorgesehen sei und in § 17c Abs. 4b S. 2 KHG ausdrücklich die aufschiebende Wirkung von Klagen gegen die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nach Absatz 4 ausgeschlossen werde, spreche alles dafür, dass der Gesetzgeber den Rechtsschutz so habe ausgestalten wollen, dass Klagen unmittelbar gegen die "Entscheidungen" (Verwaltungsakte) der Schlichtungsausschüsse zu erheben seien, die ohne die Klageerhebung bestandskräftig würden (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 37).
Die Ausführungen des BSG zu den verschiedenen Streitschlichtungsformen im Bereich des SGB V, insbesondere zu den Typen "Schiedsamt" und "Vertragshelfer" (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 39ff.) helfen nicht weiter.
Deshalb ergibt die Aussage, der Gesetzgeber habe sich für die Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens nach § 17c Abs. 4b KHG als schiedsamtsähnliches Verfahren entschieden und dies sei kein redaktionelles Versehen, das die Rechtsprechung korrigieren könne (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 38), ebenso wenig Sinn, wie die geäußerten Zweifel an der Eignung des "Vertragshelfermodells" für die Schlichtung im Sinne des § 17c Abs. 4 KHG (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 41).
Sei kein Schlichtungsverfahren durchgeführt worden, weil der Ausschuss wegen Überschreitung der Grenze der streitigen Vergütung von 2000 Euro nicht habe angerufen werden müssen, bleibe es bei der unmittelbaren Klagemöglichkeit im Gleichordnungsverhältnis (BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 41).
Eine analoge Heranziehung beispielsweise des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB (…so Buchner SGb 2014, S. 125; vgl. auch BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 30) ist allerdings nicht erforderlich, da die Einführung spezieller Hemmungstatbestände für Schieds- oder Gutachterstellen in § 204 BGB die parallele Anwendung des § 203 BGB nicht ausschließt (… Grothe in MüKo-BGB, § 203 Rn. 6, 6. Auflage 2012).
- BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine …
Leistungsklagen auf Krankenhausvergütung bis zu 2000 Euro nach Auffälligkeitsprüfung setzen grundsätzlich ab 1.9.2014, bei Vertrauensschutz jedenfalls ab 1.9.2015, einen Schlichtungsfehlschlag voraus, auch wenn der Schlichtungsausschuss seine Errichtung und Funktionsfähigkeit nicht förmlich angezeigt hat (Aufgabe von BSG vom 8.10.2014 - B 3 KR 7/14 R = SozR 4-5560 § 17c Nr. 2, für BSGE vorgesehen).Der erkennende Senat gibt die insoweit abweichende Auffassung des nicht mehr für das Leistungserbringungsrecht der Krankenhäuser zuständigen 3. Senats des BSG auf (vgl hierzu BSG Urteil vom 8.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - SozR 4-5560 § 17c Nr. 2 RdNr 35 ff, auch für BSGE vorgesehen; dem im Ergebnis zustimmend Felix, SGb 2015, 241, 243).
d) Der erkennende Senat teilt nicht die Rechtsauffassung des 3. BSG-Senats (vgl BSG Urteil vom 8.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - SozR 4-5560 § 17c Nr. 2 RdNr 32 ff, auch für BSGE vorgesehen) , dass zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes eine förmliche Bekanntgabe erfolgen müsse, welches Gremium ab wann tatsächlich in der Lage sei, die Aufgaben des Schlichtungsausschusses zu bewältigen, und dass das Zulässigkeitserfordernis des obligatorischen Schlichtungsversuchs (§ 17c Abs. 4b S 3 KHG) erst eingreife, wenn die Schiedsstelle oder der Schlichtungsausschuss den jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaften und den Verbänden der KKn förmlich angezeigt hätten, dass sie "funktionsfähig errichtet" seien (Schlichtungsausschüsse) bzw die Aufgaben der Schlichtung tatsächlich übernehmen könnten (Schiedsstellen).
Der erkennende Senat gibt die insoweit ggf abweichende, mit der Beklagten übereinstimmende Auffassung des nicht mehr für das Leistungserbringungsrecht der Krankenhäuser zuständigen 3. Senats des BSG auf (vgl hierzu BSG Urteil vom 8.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - SozR 4-5560 § 17c Nr. 2 RdNr 16, auch für BSGE vorgesehen).
So liegt es etwa, wenn ein vorangegangenes Gutachten des MDK nicht auf einer Abrechnungsprüfung nach § 275 Abs. 1c SGB V beruht, weil nicht die Prüfung der Abrechnung von Krankenhausbehandlungen nach § 39 SGB V betroffen ist, sondern zB Krankenhausaufenthalte bei Schwangerschaft und Mutterschaft (so der Fall in BSG Urteil vom 8.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - SozR 4-5560 § 17c Nr. 2 RdNr 17, auch für BSGE vorgesehen).
- BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 9/14 R
Krankenversicherung - keine Verwaltungsaktsqualität eines Schiedsspruchs über …
Davon ist im Übrigen auch der 3. Senat in einer Entscheidung vom 8.10.2014 (B 3 KR 7/14 R - SozR 4-5560 § 17c Nr. 2 RdNr 39, zur Veröffentlichung auch für BSGE vorgesehen) ausgegangen.
- BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 2/15 R
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Nichteinigung bei der Festlegung …
Es gilt der Grundsatz, dass eine bereits anhängige Klage weiterhin zulässig bleibt, da eine spätere Gesetzesänderung wegen des aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) abgeleiteten Rückwirkungsverbots nur eine unzulässige Klage zulässig, nicht aber eine zulässige Klage nachträglich unzulässig macht (BSG vom 8.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - für BSGE vorgesehen = SozR 4-5560 § 17c Nr. 2, SozR 4-2500 § 275 Nr. 19 RdNr 31;… vgl BSG vom 23.6.2015 - B 1 KR 26/14 R - für BSGE und SozR 4 vorgesehen - RdNr 9 mwN) .Eine Subsidiarität im Hinblick auf die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage besteht nicht, weil die Schiedsperson nach § 125 Abs. 2 Satz 4 SGB V kein "Schiedsamt" (iS von § 89 SGB V) ist und daher auch keine Verwaltungsakte erlässt, sondern im Sinne eines sog "Vertragshelfers" die streitbefangenen Preise vertraglich festlegt (vgl § 317 BGB iVm § 69 Satz 3 SGB V;… vgl BSGE 107, 123 = SozR 4-2500 § 132a Nr. 5, RdNr 24; und BSG vom 8.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - für BSGE vorgesehen = SozR 4-5560 § 17c Nr. 2 RdNr 39 sowie BSG vom 23.6.2015 - B 1 KR 26/14 R - BSG SozR 4-5560 § 17c Nr. 3 RdNr 13 ff - für BSGE vorgesehen) .
Das Modell der Vertragshelferlösung gilt für einen begrenzten, punktuell zu lösenden Konflikt (vgl BSG vom 8.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - für BSGE vorgesehen = SozR 4-5560 § 17c Nr. 2 RdNr 39).
- SG Mainz, 11.01.2016 - S 3 KR 349/15
Krankenversicherung - Krankenhaus - Verjährungsfrist für …
Ein bemerkenswertes Beispiel für die Gewährung von Vertrauensschutz durch Bundesgerichte liefert der 1. Senat des BSG im Urteil vom 23.06.2015 (…B 1 KR 26/14 R - Rn. 24), mit dem eine - zu Recht - für falsch gehaltene Rechtsauffassung des 3. Senats des BSG (Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 - Rn. 18 ff.) nicht nur bis zur eigenen, abweichenden Entscheidung, sondern darüber hinaus für zwei Monate in die Zukunft aufrechterhalten werden sollte.Zur Gewährung von "Vertrauensschutz' genügte dem 1. Senat des BSG hier eine einmalige Äußerung eines anderen Senats, die lediglich obiter dicta erfolgte (vgl. BSG, Urteil vom 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - Rn. 17), wenig mehr als acht Monate zurücklag und zudem in der Instanzrechtsprechung bereits angegriffen worden war (vgl. SG Mainz…, Urteil vom 12.12.2014 - S 3 KR 398/14 - Rn. 40 ff.).
- SG Gießen, 09.05.2017 - S 18 SO 14/15
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Verwirkung setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraus, dass der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraums unterlassen und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltend machen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (BSG Urteil vom 01.07.2010, B 13 R 67/09 R; Urteil vom 08.10.2010, B 3 KR 7/14 R).Demgemäß müssen für die Verwirkung eines Rechts stets drei Voraussetzungen erfüllt sein, nämlich ein Zeitmoment, ein Umstandsmoment und zusätzliche eine faktische und rechtliche Untätigkeit (BSG Urteil vom 08.10.2014, B 3 KR 7/14 R).
- BSG, 29.06.2023 - B 1 KR 20/22 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Syndikusrechtsanwalt, der für eine Behörde …
Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine unkomplizierte Entbindung ohne Krankheitswert handelt oder ob es sich aufgrund einer "Regelwidrigkeit" bei der Entbindung zugleich auch um die Behandlung einer Krankheit handelt (…vgl BSG vom 18.6.2014 - B 3 KR 10/13 R - SozR 4-2500 § 275 Nr. 17 RdNr 23; ferner BSG vom 8.10.2014 - B 3 KR 7/14 R - BSGE 117, 65 = SozR 4-5560 § 17c Nr. 2, RdNr 17;… Wahl in jurisPK-SGB V, 4. Aufl, § 39 RdNr 64, Stand 2.3.2021;… aA Pitz in jurisPK-SGB V, 4. Aufl, § 24f RdNr 8, Stand 15.6.2020) . - LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 55/11
Schiedsstellenverfahren, Kostenkalkulation, Wirtschaftlichkeit
- B 3 KR 7/14 R - Juris RdNr. 39) und nach § 85 Abs. 6 SGB XI sind auch nicht beteiligte Kostenträger an Ergebnisse der Vergütungsverhandlungen und des Schiedsspruchs als Verwaltungsakt gebunden. - LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2022 - L 16 KR 251/21
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Vertrag nach § 112 SGB 5 - …
Dies korrespondiert jedoch nicht damit, dass das BSG in anderen Fällen trotz Vorbehalts als Streitgegenstand für den Vergütungsprozess die unstrittige Gegenforderung der Aufrechnung als Streitgegenstand zugrunde gelegt hat (vgl BSG, Urteil vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 13/14 R; 8. Oktober 2014 - B 3 KR 7/14 R; BSG, Urteil vom 10. November 2021 - B 1 KR 9/21 Rn 9 f;… zum Ganzen, Filges, aaO, S 585, 588, wonach das BSG diesen (vermeintlichen) Widerspruch bisher nicht aufgelöst oder thematisiert hat). - LSG Sachsen, 24.01.2019 - L 3 AS 476/17
Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Danach ist die Verwirkung ausgeschlossen, wenn er zum Beispiel durch Mahnung, Widerspruch oder in sonstiger Weise zu erkennen gegeben hat, dass er auf seinem Recht beharrt (vgl. BSG, Urteil vom 8. Oktober 2014 - B 3 KR 7/14 R - BSGE 117, 65 ff. = SozR 4-5560 § 17c Nr. 2 = juris, jeweils Rdnr. 44, m. w. N.). - LSG Baden-Württemberg, 15.04.2016 - L 4 KR 188/16
Sozialgerichtliches Verfahren - zur Zurückverweisung der Streitsache an das …
- LSG Bayern, 21.07.2015 - L 5 KR 414/13
Regress gegen Hilfsmittelerbringer
- LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 350/16
- LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 351/16
- BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 55/15 B
- LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 27/10
Alle vom Gesetz zu Vertragsparteien bestimmten Kostenträger sind am …
- LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 5 KR 731/13
Krankenversicherung - Vergütung einer vollstationären Krankenhausbehandlung - …
- SG Frankfurt/Main, 12.01.2015 - S 28 KR 590/11
Zwischen den Beteiligten ist die Vergütung einer Krankenhausbehandlung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - L 18 AS 1941/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft und Heizung; Bestimmung …
- LSG Baden-Württemberg, 24.08.2016 - L 3 AS 2104/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufige Entscheidung - Erstattung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2017 - L 4 KR 117/15
- LSG Bayern, 16.01.2018 - L 5 KR 403/14
Krankenhausvergütung für die stationäre Behandlung ist von der Krankenkasse zu …
- LSG Baden-Württemberg, 15.04.2016 - L 4 KR 114/16
- LSG Baden-Württemberg, 15.04.2016 - L 4 KR 222/16
- LSG Baden-Württemberg, 15.04.2016 - L 4 KR 221/16
- LSG Baden-Württemberg, 15.04.2016 - L 4 KR 187/16
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 KR 333/16
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 KR 112/16
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 11 KR 220/16
- LSG Baden-Württemberg, 20.09.2016 - L 11 KR 113/16
- LSG Baden-Württemberg, 20.09.2016 - L 11 KR 225/16
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 KR 349/16
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 KR 186/16
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 KR 590/16
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 KR 185/16
- SG Mainz, 09.06.2015 - S 14 KR 417/14
Krankenversicherung - Krankenhaus - Durchführung eines Schlichtungsverfahrens …
- LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 KR 1244/16
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 KR 3866/16
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 KR 431/16
- SG Münster, 30.09.2020 - S 14 R 239/19
- LSG Hamburg, 12.07.2023 - L 2 EG 1/23
Verjährung des Erstattungsanspruchs des Leistungsträgers nach endgültiger …
- SG Augsburg, 24.02.2015 - S 6 KR 446/13
Vergütungsanspruch des Krankenhauses für eine vollstationäre Behandlung auch bei …
- LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 5 KR 90/15
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2015 - L 1 KR 198/14
Zurückverweisung
- LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 AS 4094/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2023 - L 10 KR 159/23
- LSG Sachsen, 19.03.2015 - L 1 KR 74/14
Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung; Organisationsverschulden; …
- LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 5 KR 704/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2019 - L 4 KR 495/18
- BSG, 06.09.2016 - B 4 SF 36/16 S
- SG Neuruppin, 25.08.2021 - S 26 AS 531/20
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2021 - L 1 AS 474/19
- SG Neuruppin, 25.08.2021 - S 26 AS 29/21